STORNIERUNGSVERSICHERUNG VON FERIENUNTERKÜNFTEN
Überblick über die Garantie des Gruppenvertrags Nr. FRBOTA15127
Gegenstand dieser Versicherung ist es, den Mietern von Ferienunterkünften die Möglichkeit zu bieten, eine Stornierungs-und Beistandsversicherung im Rahmen sämtlicher Vermietungen in den Ländern Westeuropas abzuschließen, die einen Zeitraum von weniger als 90 Tage umfassen.
ART DER VERMIETUNGEN: Villa, Wohnungen, Wohnwagen, Wohnmobil.
VERSICHERER: CHUBB European Group Limited –Versicherungsgesellschaft nach englischem Recht mit einem Geschäftskapital von 544 Le Colisée, 8 Avenue de l’Arche, F-92400 Courbevoie, eingetragen beim Registergericht Nanterre unter der Nummer 450327374 Nanterre. CHUBB European Group Limited wird der Kontrolle durch die Prudential regulation Authority PRA (20 Moorgate, London EC2R 6DA, Großbritannien), und die Financial Conduct Authority FCA (25 The North Colonnade, Canary Wharf, London E14 5HS, Großbritannien) untergeordnet.
BERATENDER MAKLER: Büro DE BELEM, Versicherungsmakler, GmbH nach französischem Recht mit einem Stammkapital von 130 000 €, Registergericht Bordeaux 483200747.
WIRKSAMWERDEN UND LAUFZEIT DER VERSICHERUNG: Die Stornierungsgarantie wird ab dem Folgetag der Prämienzahlung mittags und für den Zeitraum ab der Buchung bis zum Ende des Aufenthalts gewährt, währenddessen die übrigen Garantien während der Dauer des Aufenthalts zur Anwendung kommen (inklusivedie An-und Abreise für den Beistand). Der Anspruch auf die Versicherung wird mit der zeitgleichen Unterzeichnung des Mietvertrags und der Zahlung des mit diesem Vertrag oder einem gesonderten Beitrittsblatt vorgesehenen Beitrags gewährt.
VERSICHERUNGSGARANTIE UND BEISTANDSLEISTUNGEN
1-Stornierung / Abbruch des Aufenthalts / Verzögerung des Aufenthalts
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer die Erstattung der Kosten, die im Rahmen einer Anzahlung oder eines Hinterlegungsbetrags gezahlt wurden, oder aber des zahlbaren Restbetrags im Fall der Stornierung des Aufenthalts aufgrund eines der nachstehenden Ereignisse unter Berücksichtigung eines Höchstbetrags von 15000 €pro Schadenfall.
a) Schwere Krankheit, Unfall oder Toddes Buchenden oder aller sonstigen Personen, auf die ausdrücklich mit dem Buchungsvertrag verwiesen wird: sein Ehepartner, seine Vorfahren oder Nachkommen in direkter Linie, seine Brüder, Schwestern, Schwager und Schwägerinnen, ihre Schwiegersöhne oder Schwiegertöchter, ihre Neffen oder Nichten (einzig im Todesfall), ihre Vertreter im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit, sofern die Vertretung vor dem Abschluss der Versicherung vorgesehen war und der Name des Vertreters im Vertrag ausdrücklich erwähnt wird).
b) Erhebliche Schäden auf Ebene der Räumlichkeiten des Buchenden, ganz gleich, ob es sich um Geschäfts-oder Privaträume, um einen Haupt-oder Nebenwohnsitz handelt, aufgrund von Brand, Explosion, Wasserschaden oder Diebstahl, die binnen 48 h vor dem Beginn des Aufenthalts oder während des Aufenthalts auftreten und ausdrücklich die Instandsetzung der Räumlichkeiten und die Anwesenheit des Buchenden vor Ort während des Zeitraums des eingangs geplanten Aufenthalts erforderlich machen.
c) Schwerwiegende Schäden auf Ebene des Fahrzeugs desBuchenden in der Folge eines Unfalls 48 h vor der Abreise, die den Versicherten an der Benutzung des Fahrzeugs hindern.
d) Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen des Buchenden (oder seines Ehepartners), sofern die Einladung zum Vorgespräch nach der Buchung der Reise vorlag.
e) Versetzung des Buchenden(oder seines Ehepartners) auf Veranlassung des Arbeitgebers, die einen Wohnortwechsel erforderlich macht, sofern sienach der Buchung der Reise bekanntgegeben wurde.
f) Sperren oder Streiks,die ordnungsgemäß zu belegen sind und dem Buchenden nicht ermöglichen, sich mit irgendeinem anderen Verkehrsmittel (Straße, Zug, Flugzeug oder Schiff) zum Aufenthaltsort zu begeben und für ihn mit einer um mindestens 48 h verspäteten Anreise verbunden sind.
g) Naturkatastrophen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13.07.1982, die das Verbot des Aufenthalts am Standort durch die Behörden während der gesamten Dauer oder eines bestimmten Zeitraums der Vermietung bewirken, Um die Garantie beanspruchen zu können, muss jedes Ereignis nach dem Abschluss der Versicherung eingetreten sein.
h) Mangelnder oder übermäßiger Schnee, sofern er in einem Skigebiet auftritt, das sich in einer Höhe von mehr als 1200 m befindet, für sämtliche Abreisen inklusive während der Öffnungszeiten der Stationen, sofern er die Schließung von mindestens 2/3 der Sessellifte binnen zumindest 3 aufeinanderfolgenden Tagen in den 5 Tagen vor der Abreise bewirkt.
i) Einberufung in der Eigenschaft als Geschworener eines Schwurgerichts vorbehaltlich der Einberufung nach der Buchung der Reise.
Abbruch des Aufenthalts:
Rückzahlung der Pauschalen, des Unterrichts und der Vermietung der nicht benutzten sportlichen Ausrüstungen im zeitlichen Verhältnis unter Berücksichtigung eines Höchstbetrags von 300 €/ Person (für alle Sportarten) mit Ausnahme eines Reisepakets. Individueller Unfall:im Todesfall: 10 000 €/Person –im Fall der permanenten Arbeitsunfähigkeit: 10 000 €/Person
2-Beistand / Rückführung
APRIL InternationalAssistance organisiert die nachstehenden Leistungen und übernimmt die entsprechenden Kosten: Rückführungskosten oder medizinischer Transport: verauslagte KostenSuch-und Rettungskosten auf See und im Gebirge: 20 000 €/Ereignis Rückreise der versicherten Begleiter: verauslagte Kosten/Person Zusätzliche Erstattung der Arztkosten im Ausland: 5 000 €/Person Rückführung des Körpers im Todesfall: verauslagte Kosten, Sargkosten: 1 000 €/Person Rechtsbeistand im Ausland: 5 000 €/Person, Vorschuss einer strafrechtlichen Kaution im Ausland: 7 500 €/Person
Bei Bedarf von Beistand/Rückführung?
In dringlichen Fällen und vor etwaigen Schritten, die die Garantien des Vertrags nach sich ziehen, wenden Sie sich bitte an APRIL INTERNATIONAL ASSISTANCEunter der Nummer + 33(0) 1 53 05 30 99. Vergessen Sienicht, aufIhren Namen, Vornamen und die Vereinbarungsnummer 2030535, gefolgt v on der Vertragsnummer zu verweisen. |
3-Immobilienhaftpflichtversicherung
Der Versicherer garantiert die finanziellen Folgen, die sie in ihrer Eigenschaft als Mieter einer Ferienunterkunft aufgrund von Dritten verursachten Personen-oder Sachschäden durch einen Unfall verursachen, der in den zeitweilige belegten Räumlichkeiten seinen Ausgangspunkt findet.
Haftpflicht des Mieters gegenüber dem Eigentümer:
- Brand/Explosion/Implosion:
- Höchstbetrag/Schadenfall 1 500 000 €
- Wasserschäden: Höchstbetrag/Schadenfall 1 500 000 €
- Haftpflicht des Mieters gegenüber den Nachbarn und Dritten:
- Brand/Explosion/Implosion: Decke/Schadenfall 450 000 €
- Wasserschäden: Höchstbetrag/Schadenfall 450 000 €
4-Haftungsklausel Mobiliarvermögen
Der Versicherer entschädigt den Eigentümer entsprechend 2300 €für etwaige Sachschäden, die auf Ebene des Mobiliarvermögens verursacht werden, das Teil der Mieträume ist und auf fahrlässigen Zerstörungen zurückgehen, nach Abzug einer Franchise von 45 €.
GARANTIEAUSSCHLUSS
KEINE GARANTIE WIRD GEWÄHRT FÜR SCHÄDEN:
-AUF VERSCHULDEN DES VERSICHERERS, ES SEI DENN, SIE WERDEN MIT DEM VERTRAG VORGESEHEN.
-BEKANNTE FAKTEN ODER KRANKHEIT VOR RESERVIERUNG
-KOMPLIKATIONEN AUFGRUND DES SCHWANGERSCHAFTSSTATUS NACH DEM 6. MONAT DER SCHWANGERSCHAFT UND IN ALLEN FÄLLEN, SCHWANGERSCHAFT, FREIWILLIGEN UNTERBRECHUNG DER SCHWANGERSCHAFT, LIEFERUNG DER IN - VITRO - BEFRUCHTUNG UND IHRER FOLGEN.
-WEGEN KRANKEIT PHSYCHOLOGISCHER ART-AUFGRUND EINER VERGESSENEN IMPFUNG DURCH EINEN VERSICHERUNGSNEHMER.
-AUFGRUND DER NACHSTEHENDEN SPORTUNFÄLLE:Bobsleigh, Varappe, Skeleton, Bergsteigen, Rennschlitten, Flugsportarten sowie Sportarten, die Schäden in Verbindung mit der Teilnahme an einem Spiel oder Wettkampf oder der Vorbereitung zu diesem Spiel oder Wettkampf.-WEGEN EINEM CHIRURGISCHEN ODER MEDIZINISCHEN EINGRIFF, DER VOR DER BUCHUNG DES AUFENTHALTS GEPLANT WAR ODER NACH DEM AUFENTHALT ERFOLGEN KANN.
-AUFGRUND VON TRUNKENHEIT, BETÄUBUNGSMITTELN, VERÄNDERUNG DER GESUNDHEIT IN DER FOLGE VON NICHT VERORDNETEN ARZNEIMITTELN.
-AUFGRUND DER GEGENANZEIGE VON IMPFUNGEN ODER FLUGREISEN IN DER FOLGE VON IM VORFELD VORHANDENEN GESUNDHEITLICHEN PROBLEMEN.-AUFGRUND DES AUSFALLS VON HAUSHALTSGERÄTEN, DIE DEM VERSICHERUNGSNEHMER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. -INFOLGE EINER NICHT SACHGEMÄSSEN NUTZUNG DES MIETVERTRAGS. -AUF EBENE DER SCHLIESSVORRICHTUNGEN, ROLLÄDEN UND STORES.
-WEGEN BÜRGERKRIEG ODER AUSLÄNDISCHEM KRIEG, AUFSTAND, ATTENTANTEN, VOLKSBEWEGUNGEN.
-AUFGRUND VON BRÄNDEN NUKLEARER ODER CHEMISCHER ART, NATURKATASTROPHEN.
-IN DER FOLGE DER NICHTEINHALTUNG DER MIT DEM ANFÄNGLICHEN BUCHUNGSVERTRAG VORGESEHENEN LEISTUNGEN, GANZ GLEICH, AUS WELCHEN GRÜNDEN.
-AUFGRUND UNSERER VORVEREINBARUNG.
5-SCHADENSMELDUNGEN
Wasserschäden: Höchstbetrag/Schadenfall Bei Schäden wegen Stornierung, Abbruch des Aufenthalts, Verspätung oder der Geltendmachung der Haftpflicht:
Fristlose Information des Mietbüros und Abgabe einer Stellungnahme über den Schadenfall in Schriftform binnen 5 Werktagen ab dem Termin der Kenntnisnahme vom betreffenden Schaden an das Büro DE BELEM, wobei die ordnungsgemäß ergänzte Schadensmeldung an die nachstehende Adresse zu senden ist:
Cabinet DE BELEM1,
Allée Des Ecureuils
F-33185 Le HAILLAN
Bitte vergessen Sie nicht, anlässlich ihrer Schadenmeldung die nachstehenden Informationen zu übermitteln: Ihre vollständige Anschrift, ihre Telefonnummer, den Namen des Mietbüros, die Abschrift Ihres Mietvertrags, die Termine des Beginns und des Endes Ihrer Reise sowie die erforderlichen Belege.
Ferner werden nicht erstattet:
-die Versicherungsprämie, die Bearbeitungsgebühren, sämtliche Kosten und Leistungen, die nicht in der Berechnung der Prämie inbegriffen sind.
VERSICHERUNGSSPEZIFISCHE DEFINITIONEN: Im Sinne dieses Vertrags meint:
Versicherungsnehmer: den Buchenden und sämtliche Personen, die im anfänglichen Buchungsvertrag benannt werden,
Krankheit: eine Veränderung des Gesundheitszustands, die von einer zuständigen ärztlichen Stelle amtlich bestätigt wurde und dem Kranken untersagt, seinen Wohnort oder das Krankenhaus zu verlassen, in dem er zum Zeitpunkt des Beginns des Buchungszeitraums behandelt wird, wobei dieser Gesundheitszustand die vollständige und gerechtfertigte Einstellung der beruflichen Tätigkeit oder anderes erforderlich macht oder den Kranken zwingt, seinen Aufenthalt abzubrechen.
Unfall: sämtliche unvorhersehbaren Ereignisse, die dem Versicherten Personenschäden verursachen und sich nicht aus einer fahrlässigen Handlungergeben, wobei es demselben unmöglich wird, die gebuchte Reise anzutreten, oder er zum Abbruch der Reise gezwungen ist.
Sieht der Mietvertrag mehrere Mitmieter vor, wird jeder für sich versichert: In diesem Fall ist es erforderlich, Ihrem Büro oder dem Büro De Belem den oder die Namen der Mitinhaber der Versicherung mitzuteilen.
Für den Bedarfsfall verpflichten Sie sich im Schadenfall, der die Stornierung der Reise, den Abbruch oder die Verzögerung derReise mit sich bringt, dem Arzt des Versicherers den Zugriff auf die medizinische Akte zu gewähren, wobei die Versicherung in Ermangelung dessen nicht beansprucht werden kann